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AktivHandelsregister-Dokumente

Gesellschaftsvertrag

Der aktuelle Gesellschaftsvertrag — die Satzung der Firma, direkt aus dem Handelsregister.

Der Gesellschaftsvertrag (bei der AG: die Satzung) ist die Verfassung der Firma: was sie tun darf, wie ihr Kapital aufgebaut ist, wie Anteile übertragen werden können und was die Geschäftsführung allein entscheiden darf. In der Registerakte liegt die aktuell hinterlegte Fassung — der Text, der wirklich bindet, im Gegensatz zu dem Entwurf, den eine Gegenpartei Ihnen gerade schickt.

Was wir überwachen / analysieren

  • Kapitalstruktur und Anteilsklassen
  • Vertretungs- und Beschlussregelungen
  • Zweck und Sitz der Gesellschaft

Für wen das ist

  • Rechtsberater
  • Investoren und Übernahmeteams
  • Notare

Was dieses Dokument enthält

  • Unternehmensgegenstand — was die Firma tun darf
  • Stammkapital und seine Aufteilung
  • Vinkulierungsklauseln — Beschränkungen der Anteilsübertragung
  • Geschäftsführungs- und Vertretungsregeln über den Registereintrag hinaus
  • Regeln für Gesellschafterversammlung und Beschlüsse
  • Geschäftsjahr und Gewinnverwendung

Wer es braucht

  • M&A-Anwälte, die vor einem Anteilskauf Vinkulierungen prüfen
  • Banken, die die Zeichnungsbefugnis der Geschäftsführung beurteilen
  • Investoren, die Governance- und Minderheitenschutzklauseln lesen
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beim Geschäftsjahr

Wann es verlangt wird

Vor Anteilskäufen (eine Vinkulierung kann das Geschäft kippen), vor Verträgen, die den Unternehmensgegenstand berühren, und in jedem Streit darüber, wozu die Geschäftsführung befugt war.

So liefert OpenRegis

OpenRegis holt die hinterlegte Fassung nach Ihrer Bestellung aus dem Dokumentenordner des Registers und liefert sie in Ihr Cockpit — typischerweise im auf der Kachel angezeigten Lieferfenster. Im Plan enthalten.

Rechtlicher Hintergrund

Die Einreichung ist Pflicht: § 8 GmbHG verlangt den Gesellschaftsvertrag mit der Anmeldung, § 37 AktG die Satzung; Änderungen wirken erst mit Eintragung (§ 54 GmbHG, § 181 AktG). Die Registerakte hält damit von Rechts wegen immer den maßgeblichen aktuellen Text.

Verfügbar für diese Rechtsformen

Existiert für Kapitalgesellschaften — GmbH, UG, AG, KGaA, SE — und als Statut für eingetragene Genossenschaften. Eingetragene Kaufleute (e.K.) und Personenhandelsgesellschaften hinterlegen keinen öffentlichen Vertrag.

Häufige Fragen

Ist die hinterlegte Fassung wirklich aktuell?

Satzungsänderungen werden erst mit Eintragung wirksam — die Fassung in der Registerakte ist deshalb von Rechts wegen der bindende aktuelle Text.

Warum kann ich das für einen e.K. oder eine KG nicht bestellen?

Diese Rechtsformen haben keinen öffentlich hinterlegten Gesellschaftsvertrag — das Gesetz verlangt ihn nicht. Der Bestellablauf graut die Kachel für solche Firmen aus, statt Ihnen ein Dokument zu verkaufen, das nicht existieren kann.

Bekomme ich auch Änderungsfassungen?

Geliefert wird der aktuelle konsolidierte Text. Brauchen Sie historische Fassungen für einen Streitfall, holt der Support die früheren Einreichungen aus der Registerakte.

Verwandte Dokumente

In jedem OpenRegis-Plan enthalten

Dieses Dokument ist Teil Ihres Abos — zusammen mit laufender Überwachung, Änderungs-Alerts und Ihrem Firmen-Cockpit. Keine Einzelgebühren pro Dokument.

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